Laufbreite

Die Treppenlaufbreite, die nutzbar ist, entspricht nicht der Treppenbreite an sich. Man misst die nutzbare Laufbreite horizontal zwischen der Wand und der Innenkante des Handlaufs.

Handelt es sich um ein Wohngebäude, in dem es maximal 2 Wohnungen gibt, muss die Laufbreite bei minimal 80 cm liegen, bei Mehrfamilienhäusern und gewerblich genutzten Gebäuden bei mindestens 100 cm.

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