Kinderschutzleisten

Kinderschutzleisten oder auch Baurechtsleisten, bringt man bei einer offenen Treppe unter den Stufen an, um dafür zu sorgen, dass der lichte Abstand zwischen zwei Stufen, die aufeinander folgen, nicht bei mehr als 12 cm liegt.

Gemäß weniger Landesbauverordnungen ist dies Pflicht z.B. in Schleswig-Holstein und Bremen.

24h-support.svg

Sie wünschen eine kostenlose Beratung durch LUXHOLM
Jetzt kostenlose vor Ort Beratung anfragen.

callback-icon.svg

Sie wünschen weitere Informationen über LUXHOLM
Forden Sie hier Ihren kostenlosen Rückruf an.